Bildergalerie mit einer Auswahl besonders geschützter und typischer Arten des Gebietes

Alle Fotos von Christine Neumann-Schwab.

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Koppweiden im Morgennebel

Pflanzen

Amphibien, Reptilien

Insekten

Legende Schutzstatus                                     

                                                     

Rote Liste:                                                 

1: Vom Aussterben bedroht

2: Stark gefährdet

3: Gefährdet

V::Vorwarnliste

Anhänge der FFH Richtlinie

 

In Anhang II der FFH-Richtlinie sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 3 (1) und Art. 6 FFH-Richtlinie). Einzelne Arten des Anhang II sind darüber hinaus als “prioritäre Arten” gekennzeichnet. Für die Erhaltung dieser Arten tragen die Länder eine besondere Verantwortung. Alle sechs Jahre ist der Erhaltungszustand der Anhang II-Arten zu überprüfen und der Europäischen Kommission mitzuteilen.
In Anhang IV der FFH-Richtlinie finden sich streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten, für die spezielle Regelungen des Artenschutzes gelten (vgl. Art. 12 ff. FFH-Richtlinie).